06.11.2014 – In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr wurden einhellig die Bemühungen der vom Hochwasser betroffenen Bürger*innen in Süddinker, Osttünnen und Rhynern gelobt, zusammen mit der Fachverwaltung und unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer tragfähige Lösungen für die Umsetzung der Hochwassersicherungsmaßnahmen zu erarbeiten. Deswegen verwundert es sehr, dass für die Umsetzung der Hochwassersicherung Süddinker (Fuhrbach) und Osttünnen (Tünner Bach) im aktuellen Haushaltsentwurf (vgl. S. 66-33f.) Finanzmittel erst im Planungszeitraum „Spätere Jahre“ – also nach 2019 – eingestellt werden. Sollte dies mehrheitlich so beschlossen werden, wäre dies kontraproduktiv zu den Bemühungen aus der Bürgerschaft. Eine einmalige Chance wäre vertan!
Deswegen beantragen wir:
Deswegen beantragen wir:
- Die Mittel der Haushaltsstelle 660C1304013710 Hochwassersicherung Süddinker (Fuhrbach) und der Haushaltsstelle 660C1304013715 Hochwassersicherung Osttünnen (Tünner Bach) sind auf die Haushaltsjahre 2015/2016 vorzuziehen.
- Es sind für das Haushaltsjahr 2015 ausreichend Mittel bereit zu stellen, um die aktualisierten Planungen durch externe Fachbüros zu ermöglichen.
- Entsprechende Förderanträge für die eingeplanten Investitionszuschüsse sind rechtzeitig zu stellen.