Fragen zu Vorlage 0074/14 – Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, hier: Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst

07.08.2014 – Niemand stellt die Förderung des ehrenamtlichen Engagements als – laut Vorlage – strategisches Ziel der Stadt Hamm in Frage, ebenso wenig wie den notwendigen Bedarf an Dienst- und Schutzkleidung für die Freiwillige bzw. Berufsfeuerwehr. Zu hinterfragen ist allerdings der formale Ablauf dieser sicherlich notwendigen Ersatzbeschaffung im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung, die u.E. nicht hinriechend begründet wird.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Über welchen Zeitraum hinweg kann Dienst- und Schutzkleidung bei planmäßigem Verschleiß genutzt werden? In welchem Verhältnis stehen die sechs bzw. sieben Wochen, die durch die Dringlichkeit der Entscheidung gewonnen wurden, zur durchschnittlichen Nutzungsdauer der Dienst- bzw. Schutzkleidung?
  2. Wie kommt der erwähnte einsatzbedingte außerplanmäßige Verschleiß zustande? Ist die Zahl der Einsätze oder ihre „Verschleißträchtigkeit“ angestiegen? Wenn ja: warum und in welchem Ausmaß?
  3. Stellt einsatzbedingter Verschleiß regelmäßig außerplanmäßigen Verschleiß dar? Wenn es einen erhöhten außerplanmäßigen Verschleiß gibt, muss es logisch auch einen nicht erhöhten, normalen außerplanmäßigen Verschleiß geben, denn sonst wäre eine Erhöhung nicht feststellbar. Wenn es aber diesen normalen außerplanmäßigen Verschleiß gibt, warum ist er dann – normal wie er ist – außerplanmäßig und nicht planbar? Fällt Ihnen auch auf, dass es logisch keinen normalen (und in der Folge auch keinen erhöhten) außerplanmäßigen Verschleiß geben kann?
  4. Zur Begründung der Dringlichkeit erklären Sie, dass die nächste planmäßige Sitzung des Personal- und Feuerwehrausschusses erst am 08.09.2014 stattfindet. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW fordert aber zur Rechtfertigung einer Dringlichkeitsentscheidung nicht, dass der nächste reguläre Sitzungstermin zu weit in der Zukunft liegt, sondern formuliert: „Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich …“. Demnach hätte zumindest der Versuch unternommen werden müsssen, den Ausschuss einzuberufen. Welche Schritte haben Sie diesbezüglich unternommen und aufgrund welcher Umstände sind Sie zu dem Schluss gelangt, die Einberufung etwa zum 24.07.2014 sei nicht möglich?

Die Stellungnahme der Verwaltung samt Anfrage findest du/finden Sie hier.

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