Anfrage: „Optimierung“ Tiefbau- und Grünflächenamt

02.12.2014 – Als Maßnahme der aktiven Haushaltssanierung sollen im Haushalt 2015/16 stadtweit 520.000 Euro jährlich zur „Optimierung des Tiefbau- und Grünflächenamtes“ eingespart werden (HSP-60). Zur jetzigen Situation der Pflegestandards gibt der neue Haushalt folgende Auskunft:
„Die bereits in den vergangenen Jahren abgesenkten Pflegestandards lassen sich ohne Einbußen am Erscheinungsbild des öffentlichen Grüns nicht weiter reduzieren.“
Für den Bezirk Rhynern ist aus dieser Aussage zu folgern, dass die Pflegestandards der Grünflächen im Bezirk bereits heute auf dem untersten Niveau sind. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die geplante neuerliche Absenkung der Pflegestandards im Bezirk Rhynern um weitere 15 % Einbußen am Erscheinungsbild der öffentlichen Grünflächen hervorrufen wird. Aufgrund der zukünftig geplanten weiteren Reduzierung des Leistungsumfanges auch im Bezirk Rhynern bitten wir um Darstellung folgender Sachverhalte:

  • Nach welchem Schlüssel wird der Einsparbetrag von 520.000 Euro auf die Bezirke verteilt?
  • Welcher Betrag wird im Bezirk Rhynern eingespart?
  • Welche bisher erbrachten Sach- und Dienstleistungen des Tiefbau- und Grünflächenamtes im Bezirk Rhynern werden gestrichen?
  • Werden die Maßnahmen im Bezirk Rhynern flächendeckend eingestellt, oder sind von den Einsparungen bestimmte Örtlichkeiten betroffen?
  • Inwiefern erfolgt eine Prioritätensetzung?

Bezüglich der Auswirkungen der Mittelkürzungen auf den zukünftigen Straßenzustand auch im Bezirk Rhynern wird erläutert:
„Im Bereich der Straßenunterhaltung werden die Einsparungen zu weniger baulichen Maßnahmen der Straßenerhaltung führen. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wird zunehmend mit der Beschilderung der Straßenschäden erreicht.“
Dieses Vorgehen wirft folgende Fragen auf:

  • Von welchen Straßen im Bezirk Rhynern weiß die Verwaltung bereits heute, dass bauliche Maßnahmen zur Straßenunterhaltung erforderlich sind?
  • An welchen weiteren Straßen ist in den nächsten 6 Jahren mit Straßenunterhaltungsmaßnahmen zu rechen?
  • An welchen Straßen sollen Beschilderungen aufgestellt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
  • Welche Kosten verursachen die zusätzlichen Beschilderungen?
  • An welcher Stelle sind die Kosten für die zusätzlichen Beschilderungen im Haushalt 2015/16 berücksichtigt?
  • Ist auf den Straßen im Bezirk Rhynern mit vermehrten Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lasteinschränkungen zu rechnen?

Wir bitten um Beantwortung oben stehender Fragen.

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