02.02.2017 – Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Hamm

Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 21.06.2016 über ausreisepflichtige Ausländer weist auch auf „Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes“ hin.
Auch in Hamm gibt es viele Menschen, die mit Duldungen zwischen 5 und 10 oder sogar bis 15 Jahren leben müssen.
Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltsstatus, sondern ein „Ausreisestatus“. Wirkliche Integration ist deshalb für langjährig Geduldete extrem erschwert. Auf dieser rechtlichen Grundlage sind auch Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen erschwert. Viele ehrenamtliche Flüchtlingshelfer kritisieren seit langem diesen Widerspruch.
Da bereits in früheren Jahren der Rat der Stadt Hamm sich nicht nur für humane Flüchtlingsunterbringung sondern auch für eine gute Integrationspolitik der Flüchtlinge eingesetzt hat, beantragt die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN:
Der Rat der Stadt Hamm bittet die Verwaltung alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Hamm eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen.
Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.