08.05.2015 – Resolution: Stadt Hamm unterstützt NRW-Initiative zum generellen Fracking-Verbot

Antrag:
Der Rat der Stadt Hamm begrüßt und unterstützt die Initiative der Rot-Grünen Landesregierung NRW für ein vollständiges Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung von unkonventionellem Erdgas/Erdöl.
Begründung:
Am 1. April 2015 hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel abgestimmten und vom Bundeskabinett gebilligten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ vorgestellt. Leider hält der Entwurf nicht im Geringsten die im Titel angekündigten Versprechen auf „Untersagung“ bzw. „Risikominimierung“ der Fracking-Technologie.
Das Bundeskabinett setzt sich damit über die breite Ablehnung von Fracking in der Bevölkerung hinweg.
Das Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung von Erdgas und Erdöl aus tiefen Gesteinsschichten bezieht sich nur auf Gesteinsschichten in einer Tiefe von 0 – 3.000 m. Und selbst diese Regelung wird durch die geplante Zulassung von Erprobungsbohrungen zu Forschungszwecken aufgeweicht, da z.B. unkonventionelle Erdgasvorkommen meist in 1.000 – 2.000 m Tiefe liegen. Die Ergebnisse sollen von einer „unabhängigen“ Expertenkommission geprüft werden und ermöglichen dann ab 2018 eine kommerzielle Förderung von Erdgas und Erdöl mittels der Fracking-Technologie auch oberhalb 3.000 m Tiefe.
Der Umgang mit dem giftigen Lagerstättenwasser bleibt ein ebenso ungelöstes Problem wie die Änderung des Bergrechts (z.B. hinsichtlich der Beweislastumkehr oder einer verbindlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung etc.).
Die Landesregierung NRW fordert ein komplettes, rechtssicheres Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventionellen Erdgas und Erdöl und hat eine entsprechende Initiative im Bundesrat angekündigt. Diese Initiative gilt es zu unterstützen!

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