Der Bezirksvorsteher Klaus Alewelt hat entschieden, dass der GRÜNE Antrag „Gasbohren in Herringen – Nein danke!“ nicht auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 22.09.2016 genommen wird.
Er begründet dies mit § 48 Abs. 1 Satz 1 GO NRW. Danach setzt der Bürgermeister – analog zu den Bezirksvertretungen der Bezirksvorsteher – die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die von einem Fünftel der Rats-/BV-Mitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Anträge von einzelnen Bezirksvertretern – wie diesem Fall – werden daher nicht „automatisch“ auf die Tagesordnung gesetzt. Hierfür fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Bezirksvorsteher weist auch auf § 4 der Geschäftsordnung des Rates hin, der die gesetzliche Regelung des § 48 GO auch aufnimmt.
Carsten Grüneberg, GRÜNER Antragsteller ist verärgert über diese Art der politischen Auseinandersetzung. „Statt inhaltlich sich mit dem Thema auseinandersetzen, wird jetzt nach formalen Gründen gesucht und abgeblockt!“, echauffiert sich Grüneberg. Seit 2014 sind vier GRÜNE Anträge anstandslos auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung gesetzt worden. Das der fünfte Antrag jetzt auf Widerstand stößt, liegt vielleicht am Thema. „Aber Totschweigen bringt auch nichts“, so Grüneberg.
Dieses Verfahren im Umgang mit gewählten Einzelvertretern des Parlaments schürt die Politikverdrossenheit.