Amtsstraße: Tempo 30 und Aufhebung der Radstreifen

Die Schutzstreifen für Radfahrer*innen auf der Amtsstraße weisen lediglich eine Breite von 0,75 m auf und führen teilweise ohne Sicherheitsabstand an parkenden Autos vorbei. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollten die Schutzstreifen eine Regelbreite von 1,50 m aufweisen, in beengten Verhältnissen kann der Streifen auf 1,25 m reduziert werden. Zusätzlich sollte aber ein Sicherheitsabstand von 0,5 – 0,75 m zu parkenden Autos ausgewiesen werden. Auch ohne Schutzstreifen gilt mit der neuen StVO ein Sicherheitsabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrer*innen durch Autofahrer*innen.

Durch die Neugestaltung des Heessener Marktes unter dem Motto „Drei sind ein Platz“ ergibt sich nunmehr die Chance, den Platz und den Verkehrsraum auch für die schwächeren, dafür aber klimafreundlichen Verkehrsteilnehmer*innen sicherer, attraktiver und urbaner zu gestalten.

Statt der beengten Schutzstreifen bei Tempo 50 für Autos könnten bei einer Temporeduzierung auf 30 km/h von der Ahlener Straße bis Piebrockskamp diese entfallen. Fußgänger*innen könnten an den Querungen sicherer über die Straße kommen. Sinnvoll wäre hier zudem eine Bevorrechtigung der Fußgänger*innen durch die Anlage von Zebrastreifen zu prüfen.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 für den o.g. Bereich der Amtsstraße auszuweisen und die Schutzstreifen für Radfahrer*innen aufzuheben.

Die Verwaltung prüft, wie angesichts der neuen Platzgestaltung der Fußgänger*innenverkehr sicherer und damit attraktiver gestaltet und damit im Sinne des Klimaaktionsplans der Stadt Hamm gefördert werden kann.