Antrag an den Rat: Beteiligung des Personalrates

25.06.2014 – Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für sinnvoll und erforderlich, dass der Personalrat als Interessenvertreter der städtischen Angestellten enger in die politische Entscheidungsfindung eingebunden wird. Als beratendes Mitglied im Personal- und Feuerwehrausschuss soll der Personalrat die Mitglieder des Ausschusses bei allen personalrelevanten Entscheidungen beraten und unterstützen. Die Beteiligung am Ausschuss kann die Zufriedenheit der städtischen Mitarbeiter*innen durch die Einbindung in Entscheidungsfindungen positiv beeinflussen und erhöhen. Die in § 4 Abs. 2 formulierten Beratungsaufgaben des Ausschusses begründen auch inhaltlich die Notwendigkeit der Einbindung des Personalrates als beratendes Mitglied im Ausschuss. §4, Abs. 2 Zust.O „Er berät über Grundsatzfragen der Personalwirtschaft einschließlich des Stellenplans sowie Besoldungs- und Tariffragen, Grundsatzfragen der Verwaltungsorganisation und der Organisation städtischer Betriebe und die Beteiligung der Stadt an den Eigenkosten Dritter bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“
Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt daher:
Der bzw. die Vorsitzende des Personalrates (bzw. ein/e Stellvertreter*in) nimmt als beratendes Mitglied des Personal- und Feuerwehrausschusses an den Sitzungen teil und erhält Rederecht. Die Satzungen des Rates sind entsprechend anzupassen.
Die Stellungnahme der Verwaltung samt Antrag findest du/finden Sie hier.

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