Mit Verwunderung haben Bündnis 90/Die Grünen die Aussage des CDU-Vorsitzenden Arnd Hilwig zur Kenntnis genommen, dass es so einfach wäre, alle Freizeitaktivitäten auf der Lippe im Einklang mit der Natur und den geltenden Naturschutzgesetzen zu bringen. Seine These „Das Erleben des Flusses und der Auenlandschaft vom Kanu oder Kajak aus sei durchaus möglich“ entbehrt jeder Grundlage und wird auch nicht von ihm begründet – wobei „durchaus“ ja schon eine Einschränkung bedeutet. „Uns Grünen liegt die Lippeaue am Herzen, wir setzen uns für eine naturverträgliche Entwicklung aller Nutzungen in der Flusslandschaft ein. Dazu gehören auch die Aktivitäten der Wassersportvereine. Es wäre sinnvoll, wenn eine Lösung gefunden würde, an der alle Akteure beteiligt werden können“, so Reinhard Merschhaus, der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat. Schließlich müsse der Artenschutz der vielen hier vorkommenden Wasservögel berücksichtigt werden.
Eines hat Arnd Hilwig noch übersehen: Alle die Lippeaue betreffenden Ge- und Verbote werden im Bundesnaturschutzgesetz und im Hammer Landschaftsplan getroffen; das sind Entscheidungen der jeweiligen Behörden. Sie werden zwar in der Politik besprochen, aber von den Mehrheitsfraktionen der Regierungen abgesegnet. Weder im Bund, im Land noch in Hamm sind die Grünen aber in der Regierung. Wenn Arnd Hilwig hier sogar davon spricht, dass „grüne Verbots-Phantasien diese Freizeitmöglichkeiten einschränken“, hat er wohl den Überblick über die geltenden Mehrheitsverhältnisse verloren“, so Wolfgang Ruthe Sprecher des GRÜNEN KV. Hier wird die Meinung eines ewig Gestrigen mehr als deutlich. Es ist bedauerlich, dass Hilwig sich bei einem Kanuverleiher einseitig informiert und die Naturschutzverbände nicht in seine Überlegungen einbezogen hat. Das zeugt nicht von politischer Kompetenz. Man solle auf jeden Fall alle Interessensvertreter vor einer solch bedeutenden Meinungsäußerung gehört haben.