Gesundheitsausschuss muss stattfinden

Gemäß § 47 Abs. 1 S. 3 GO i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einberufung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 15.06.2020, 16.00 Uhr.

Zu beraten sind in der Sitzung u.a.:

  • Antrag 1198/20 Krankenhausbedarfsplan
  • Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation „Corona-Pandemie“ (mit Stellungnahme zu Anfrage 1193/20)
  • Bericht der Verwaltung zur Bewältigung der Corona-bedingten zusätzlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes (Umfang, Personalbedarf, Kosten)
  • Perspektivplanung des Gesundheitsamtes
  • weitere, von der Verwaltung auf die Tagesordnung zu setzenden Vorlagen

Begründung:

Es ist dringend erforderlich, dass die demokratisch gewählten kommunalen Gremien ihre Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können. Gerade durch die derzeitigen Proteste gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise erscheint es uns wichtig, politische Entscheidungen transparent und nachvollziehbar herbeizuführen.

Die gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger müssen in der Lage sein, die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben erfüllen zu können. Dazu zählt ganz ausdrücklich die Kontrolle der Verwaltung, gerade auch dann, wenn deren Maßnahmen von Verschwörungstheoretikern heftig attackiert werden.

Wichtig zu bedenken ist auch, dass es hier nicht um Aufgaben geht, die man sozusagen nach Lust und Laune durchführen kann. Es handelt sich vielmehr um Aufgaben, zu deren gewissenhafter Wahrnehmung sich die Gewählten feierlich verpflichtet haben. Insofern gibt es einen bedeutsamen Unterschied zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die im Moment aus Gründen des Infektionsschutzes nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Der Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist in besonderer Weise DAS Gremium, in dem das Corona-Krisenmanagement der Stadt Hamm vorgestellt, Perspektiven aufgezeigt und die Bewältigung zukünftiger, zusätzlicher Aufgaben dargestellt und diskutiert werden müssen.

Angesichts der aktuellen Krisensituation ist von herausragender Bedeutung, welche Vorgaben das Land NRW für die Krankenhauslandschaft durch den neuen Krankenhausbedarfsplan machen will. Drohen z.B. weitere Einschnitte in der Hammer Krankenhauslandschaft? Sind weitere Arbeitsplätze gefährdet? Hat die Verwaltung Ideen entwickelt dem Fachkräftemangel in den Pflegeberufen entgegenzuwirken?

Hat die Stadt Hamm hierzu bereits eine Stellungnahme an das zuständige Ministerium abgegeben? Welche Auswirkungen hat die aktuelle Krisensituation auf die bisherige gutachterliche Bewertung für die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft?

Diese Fragen müssen frühzeitig und öffentlich beraten werden.

Wir halten deshalb die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 15.06.2020, 16.00 Uhr für unabdingbar.