Vielleicht hätte die HeessenSPD vor dem Ortstermin zum „Radweg“ an der Kleinen Amtsstraße erst einmal in ihren Unterlagen nachschauen sollen und dann festgestellt, dass für die Kleine Amtsstraße keine Radwegebenutzungspflicht gilt, da sie als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist. Dementsprechend sind die rot gepflasterten Radwege keine benutzungspflichtigen Radwege mehr. Unsichere Radfahrer können diese Wege nutzen – worauf z.B. das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ hinweist. Radfahrer sind aber, da es sich um einen Gehweg handelt, dem Fußgänger nachgeordnet und müssen entsprechend Rücksicht nehmen.
