Es besteht schon lange kein Zweifel mehr daran, dass Steingärten in Zeiten des Klimawandels sehr nachteilige Auswirkungen auf das Leben in der Stadt haben: zusätzliche Aufheizung des Gebäudes, Gefahr von nassen Kellerräumen, höhere Staub- und Lärmbelastung, kein Raum für Pflanzen oder Tiere.
Daher ist es sehr erfreulich, dass nunmehr auch die Stadt Hamm auf das Problem reagiert und ein Informationsblatt an zukünftige Hausbesitzer verteilen will, in dem Alternativen zu den Steingärten aufgezeigt werden.
Nicht erfasst werden damit allerdings all diejenigen Steingärten, die jetzt schon vorhanden sind u.a. auch in Wohngebieten, in denen aufgrund von Gestaltungssatzungen oder Festsetzungen in Bebauungsplänen begrünte Gärten vorgeschrieben sind.
Aus Gründen des Klimaschutzes und wegen etlicher anderer ökologischer Vorteile liegt es im Interesse der Allgemeinheit, möglichst viel Grün in der Stadt zu haben. Dabei kommt es darauf an, die Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit zu bewegen. Immer neue Verbote helfen an dieser Stelle nicht, wie ja die Praxis in Hamm zeigt.
Antrag:
Deswegen schlagen wir vor, ein „Renaturierungsprogramm für Steingärten“ in Höhe von 40.000 € aufzulegen, das sich gezielt an die Inhaber bereits vorhandener Steingärten richtet. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend einen Vorschlag für die Ausgestaltung (Förderhöhe, Förderkriterien etc.) dieses Programms vorzulegen.
Die Finanzierung des Programms ist gesichert. Für die Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH stehen für 2020 400.000 € zur Verfügung, die ja nicht in Gänze ausgegeben werden können (siehe Vorlage 2198/20, Seite 2, 6. Abschnitt).