Schutzstreifen für Radfahrende auf Eichstedtstraße gefährlich

In der Eichstedtstraße ist der „Schutzstreifen für Radfahrende“ zu entfernen. Die Fahrbahnränder sind so zu ertüchtigen, dass Radler*innen diese ungefährdet benutzen können.

Begründung

In Hamm gibt es an mehreren Stellen Schutzstreifen (Angebotsstreifen), die mehr als problematisch sind und wenig Schutz für Radfahrende bieten. Beispiel für einen solchen Schutzstreifen ist die Eichstedtstraße in Bockum-Hövel. Der Schutzstreifen in der Eichstedtstraße ist 1 m breit und führt direkt an parkenden Autos vorbei. Außerdem führt er über Straßenabflüsse, wie dies auf dem Bild deutlich zu sehen ist.

Foto: W. Hupfeld

Für die Gestaltung von Schutzstreifen gibt es Vorgaben, die in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) von 2010 beschrieben sind. Die Regelbreite der Schutzstreifen beträgt 1,50m (inkl. Leitlinie). In beengten Verhältnissen kann der Schutzstreifen auf 1,25m reduziert werden. Für den Radverkehr nicht befahrbare Flächen (Rinnen, Breite der Straßeneinläufe) werden auf das Breitenmaß nicht angerechnet. Wenn der Schutzstreifen an parkenden Autos vorbei führt, ist ein zusätzlicher Sicherheitsstreifen von 0,5 – 0,75 m zu den Parkreihen vorzusehen.

Von diesen Vorgaben ist der Schutzstreifen in der Eichstedtstraße weit entfernt.

Rechtsfahrgebot für Radfahrende

Besonders problematisch wird diese regelwidrige Ausführung des Schutzstreifens dadurch, dass ein Rechtsfahrgebot für Radfahrer gilt. Radfahrer müssen den Schutzstreifen benutzen.

Abstandsregeln werden von Autofahrern nicht eingehalten

Im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen, der nicht als Bestandteil der Fahrbahn gilt, muss bei einem Schutzstreifen ein ausreichender Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Weil der Schutzstreifen kein anderer Straßenteil ist, sondern zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO für das Überholen Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar.

Leider sieht die Realität anders aus. Viele Autofahrende kennen diese Regel nicht und missachten gerade wegen des Schutzstreifens den erforderlichen Mindestabstand. Der Radfahrende befindet sich dann zwischen parkenden Autos mit der Gefahr von sich öffnenden Türen und nahe vorbeifahrenden Fahrzeugen.

Dieser Schutzstreifen ist gefährlich und überflüssig

Eine solche Ausführung von Schutzstreifen ist für Radfahrende gefährlich und auch überflüssig. Auf der Eichstedtstraße gilt Tempo 30. Nach Empfehlung von Verkehrsplanern kann in Tempo-30-Zonen der Radverkehr gefahrlos auf der Fahrbahn geführt werden. (s. AGFK-BW)

Daher wäre es die beste Lösung, diesen Schutzstreifen einfach zu entfernen und die Fahrbahn so durch eine Sanierung der Fahrbahnränder zu ertüchtigen, dass Radfahrer*innen diesen Teil der Fahrbahn gefahrlos nutzen können. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit unter dem Stichwort „Achtung Radfahrer – 1,50 m Abstand halten“ wäre sinnvoll.