Kurz vor Weihnachten verbreiteten die Medien die Nachricht „NRW plant Solaranlagen an Autobahnen“ (s. WA 18.12.19).
Es sei daran erinnert, dass wir in der Anfrage 1001/19 vom 03.05.19 „Sonnenallee an der BAB 2 in Rhynern“ um eine Stellungnahme zu einem konkreten Beispiel in diesem Zusammenhang gebeten hatten. In der umfänglichen Antwort der Verwaltung überwogen allerdings die Vorbehalte von verschiedenen Seiten gegen ein derartiges Vorhaben.
Die erwähnte Nachricht lässt möglicherweise ein derartiges Vorhaben in einem anderen Lichte erscheinen. Es wird auf ein neues Maßnahmenbündel des Landeskabinetts verwiesen, zu dem der zuständige Minister erklärt; „Wir brauchen mehr Ehrgeiz, Tempo und Entschlossenheit beim Ausbau der Erneuerbaren, wenn wir in überschaubarer Zeit keine fossilen Energien mehr einsetzen wollen“. Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenwegen im Umfang von 12.300 ha könnten „neu genutzt“ werden.
Die GRÜNEN in der BV Rhynern bitten die Verwaltung um Antworten:
- Sieht die Verwaltung hier zumindest eine teilweise Abkehr von den bisherigen Vorbehalten überörtlicher Stellen (s. STN), so dass eine Neubewertung, -einschätzung eines derartigen Vorhabens möglich wird?
- Wie ist eine Finanzierung grundsätzlich vorstellbar? Gibt es dazu in dem Kabinettsbeschluss Hinweise?
- Ist davon auszugehen, dass das Land ggf. in Eigenregie die Planungen vorantreibt?