21.09.2018 – Forderungen für das Bauprojekt Heinrich-Robert-II an der Fangstraße

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Entwicklung rund um das ehemalige Bergewerk Ost. In den diversen Sitzungen des Beirates haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass sich im Laufe der Jahrzehnte wertvolle Grünstrukturen entwickelt haben, die vielen Tier- und Pflanzenarten ein Refugium bieten. Dieser Aspekt sollte auch bei der Überplanung der Flächen intensiv berücksichtigt werden, um die Qualität der Flächenentwicklung ökologisch, sozial und wirtschaftlich zu gewährleisten. Der Bereich des ehemaligen Gesundheitshauses weist einen imposanten Altbestand an Bäumen auf.
Wir beantragen deshalb, frühzeitig im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Bergwerk Heinrich Robert II“ (Vorlage 1572/18):

  1. Die Verwaltung verzichtet auf die Anwendung des § 13a BauGB und führt ein reguläres Verfahren nach § 13 BauGB durch. (Denn mit Hilfe dieses Paragraphen gilt der Eingriff bereits als ausgeglichen – was dem potentiellen Investor jede Menge Geld spart – aber zu Lasten der Natur und des Artenschutzes geht!)
  2. Die Verwaltung erstellt einen ausführlichen Umweltbericht und veranlasst eine umfängliche Artenschutzprüfung. Externe Fachbüros sind entsprechend zu beauftragen.
  3. Die Verwaltung prüft im Zuge der vertiefenden Planung, welche Bäume zu erhalten und damit unter Schutz zu stellen sind;
  4. Die notwendigen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind auf der Fläche bzw. ortsnah durchzuführen – z.B. durch die Anrechnung von Gründächern.
  5. Die Verwaltung erarbeitet bis zum Offenlegungsbeschluss eine konkrete Entwässerungsplanung unter besonderer Berücksichtigung der Regenwasserrückhaltung durch Gründächer. Hierzu sind auch Aussagen zum Grundwasserstand zu treffen.