Antrag: Auswirkungen durch die Erhöhung der Grundsteuer B begrenzen

17.11.2014 – Die von SPD und CDU geplante Erhöhung der Grundsteuer B hat zur Folge, dass die Mietnebenkosten steigen. Diese Erhöhung trifft vor allem Haushalte, die finanziell schwach aufgestellt sind.
Gerade in Haushalten, die ihren Lebensunterhalt durch Transfermittel, d.h. durch SGB II oder SGB XII Leistungen, sicherstellen müssen, kann das bedeuten, dass die Wohnkosten nicht mehr übernommen werden. Im Einzelfall bedeutet dies, dass Mieter, insbesondere ältere und behinderte Menschen, aus ihren Wohnungen ausziehen müssen.
Wir fordern Sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die erhöhten Mietnebenkosten sowohl vom Sozialamt der Stadt Hamm als auch vom JobCenter der Stadt Hamm übernommen werden. Es darf auf gar keinen Fall zu zwangsweisen Umzügen kommen, weil die oben beschriebenen Institutionen finanzschwache Haushalte zum Umzug zwingen.

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