Beim Thema Schottergärten ein klein wenig zu nachsichtig

Mittlerweile hat die Stadt Hamm ein Informationsblatt zur naturnahen Gestaltung von Vorgärten aufgelegt, dass sie allen Baugenehmigungen – also den Bauherren – mit auf den Weg geben will. Den Trend zu Schottergärten will die Stadt so aufhalten.

„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Siegbert Künzel, Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss. Er hatte dies im letzten Jahr angeregt, um in Neubaugebieten die Anlage von Schottergärten zu verhindern.

Auf die Einsicht der Bauherren und -frauen zu setzen, sei natürlich wichtig und richtig. Allerdings fehlt Künzel in dem Blatt der kleine, aber entscheidende Hinweis, dass sowohl die Landesbauordnung als auch viele jüngere Bebauungspläne die Begrünung der Vorgärten verbindlich vorschreiben. Es ist also eigentlich nicht im Befinden des einzelnen Bauherren oder der einzelnen Baufrau, ob man sich für oder gegen einen Schottergarten entscheidet: wer den Vorgartenbereich versiegelt oder als Schottergarten anlegt, verletzt ganz eindeutig die geltenden Regeln.

Die Stadt Hamm ist zudem gefordert, wie am Beispiel des Baugebiets „Auf dem Beisenkamp“ geschehen, die Einhaltung der Vorgaben auch zu kontrollieren. Einsicht ist sicherlich besser, aber Kontrolle manchmal notwendig.

Dieses Informationsblatt, so wünscht sich Künzel, sollte zudem auch an alle anderen Hauseigentümer in der Stadt verschickt werden – denn auch in alten Wohngebieten ist der Trend zur Versiegelung ungebrochen. „Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit ist da dringend angesagt, vielleicht auch ein Wettbewerb unter denjenigen, die ihre Schottergärten wieder zurück bauen“, hofft Künzel auf eine positive Veränderung.

Flyer_Schottergaerten