Trotz der gerade erfolgten Absage der nächsten Kulturausschusssitzung halten wir aufgrund der anstehenden Themen die Durchführung für alternativlos.

Die Corona-Pandemie hat auch in Hamm viele Künstlerinnen und Künstler existentiell betroffen. Der Rat hat per Dringlichkeit einen „Solidaritätsfonds“ eingerichtet, der von Mitgliedern des Kulturausschusses verwaltet werden soll.

Gerade jetzt ist es wichtig, die vorgesehenen städtischen Mittel zur Förderung der Kultur zielgerichtet einzusetzen und damit den Kunstschaffenden eine Perspektive zu eröffnen bzw. den Diskurs über Kunst in Hamm zu beleben.

Durch den Renteneintritt des bisherigen Fachbereichsleiters Kultur, Ulrich Weißenberg, ergeben sich auch Fragen hinsichtlich der zukünftigen Organisation und der Zuständigkeiten, Aspekte, die besonders in Zeiten des Ausnahmezustands von elementarer Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sollte die Verwaltung auch den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des vorgeschlagenen Handlungsrahmens und seiner Richtlinien zum Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ (vgl. Vorlage 1741/19 + Anlage) darlegen, da die Verwaltung seinerzeit feststellte, dass es für diese Aufgaben klarer Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung, sinnvollerweise im städtischen Kulturbüro, geben muss.

Wir halten es deshalb für dringend geboten, die Sitzung des Kulturausschusses abzuhalten und schlagen folgende Themen für Tagesordnung vor:

  • Dringlichkeitsentscheidung zu 2268/20 Solidaritätsfonds
  • Bericht über die Verwendung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds
  • Bericht über Verteilung der Mittel „Interkultur“ (vgl. Niederschrift Nr. 0659/19, Punkt F, zur Sitzung vom 04.12.19)
  • Emil-Löhnberg-Kulturförderpreis 2020 (Modalitäten, Kriterien, Zeitplan…)
  • Bericht über die Organisation und Zuständigkeit der Kulturverwaltung
  • Antrag 1193/20 (FDP): Sonntagsöffnung Bibliothek

Gemäß § 47 Abs. 1 S. 3 GO i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einberufung des Kulturausschusses am 17.06.2020, 16.00 Uhr.