Die GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften (AKKS) sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Erfassung und dem Erhalt von Kunst im öffentlichen Raum. Die GRÜNEN stellen deshalb im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einen entsprechenden Antrag zur nächsten Sitzung des AKKS, um das Konzept „Kunst im öffentlichen Raum“ aus 2019 fortzuschreiben. „Die Freiplastik von Helmut Schlüter vor dem Arbeitsamt bringt unser Anliegen auf den Punkt“, verweist Wolfgang Komo auf den „traurigen“ Zustand des Kunstwerks, aus denen eine Vielzahl von Gussglasstücken herausgefallen ist. Die drei Säulen symbolisieren die miteinander in Beziehung stehenden Gruppen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsamt und ihre Abhängigkeit voneinander – dargestellt durch den gemeinsamen Sockel. Die Glasstücke deuten auf die Vielzahl an Mitarbeitenden in diesen Bereichen hin.

„Wir brauchen dringend eine möglichst umfassende Erhebung der Kunstobjekte und ihres Zustandes“, skizziert Ratsfrau Christina Boettcher den Arbeitsauftrag an die Verwaltung. Nach der Erfassung muss dann entschieden werden, wo prioritär Sanierungsbedarf besteht – wie z.B. an der Freiplastik.

„Und wenn man sich schon die Arbeit der Erfassung und Bewertung macht, sollte man dies auch gleich digital aufbereiten und niedrigschwellig zugänglich machen“, so Boettcher. Als Ortsheimatpfleger und Stadtführer kann sich Wolfgang Komo gut vorstellen, dass „Kunst im öffentlichen“ Raum auch für den Städtetourismus interessant sein könnte. Zu begrüßen wäre es deshalb, wenn die Arbeiten bis 2026 – rechtzeitig zum Stadtjubiläum und dem Westfälischen Hansetag in Hamm – in einer touristisch nutzbaren Städtetour „Kunst im öffentlichen Raum“ verfügbar wären.

Als Basis sollte der vom Kulturbüro 2017 vorgestellte Katalog „Kunst im öffentlichen Raum“ dienen.

Zu klären ist der Aufwand für Personal und Kosten (für Bestandaufnahme, Sanierung, laufenden Unterhalt, digitale Erfassung und Datenpflege) und die Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

Für die Bestandserhebung und ggfls. Instandhaltung/Reparatur sind konsumtiv 15.000 €/a in den zu beschließenden Doppelhaushalt einzustellen.