Rat entscheidet über Baumschutzsatzung

Lange wurde darüber diskutiert und beraten, aber nun ist sie auf dem Weg: die neue Baumschutzsatzung der Stadt Hamm. Am 14. Dezember soll der Rat die Satzung beschließen. Umweltdezernent Volker Burgard stellte nun den Satzungsentwurf vor, der gleichermaßen für Bürger:innen wie auch für die Stadt gilt:

  • Laubbäume, Kiefern und Lärchen, die einen Stammumfang von  einem Meter und mehr aufweisen, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden, dürfen nicht mehr gefällt oder geschädigt werden. Bäume dieser Größe sind in der Regel mindestens 50 Jahre alt.
  • Für Ginko, Eibe und Stechpalme gilt ein Mindestumfang von 60 Zentimetern.
  • Die Satzung findet keine Anwendung bei Baumschulen und bei Obstbäume
  • Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, sind Maßnahmen weiterhin zulässig.
  • Fällungen sind genehmigungspflichtig, die Antragsstellung ist kostenfrei.
  • Bei Fällungen muss eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung geleistet werden
  • Bei Fällungen ohne Genehmigung wird zusätzlich zur Ausgleichszahlung ein Bußgeld fällig
  • Geltungsbereich ist der Innenbereich, also geschlossene Siedlungen

Seit 1. September ist mit Yannik Kämper ein studierter Arborist im Umweltamt tätig, der die Bearbeitung und Begutachtung der Bäume übernimmt. Ein Arborist ist der Fachmann bei allen Angelegenheiten rund um den Baum. Er ist Baumsachverständiger, kann Baumwert, Baumkrankheiten und Baumschäden beurteilen und erstellt Baumkataster und Verkehrssicherheitsgutachten. Bei Zweifelsfällen kann er auch Alternativen zur Fällung aufzeigen.

Wer eine Genehmigung zur Fällung erhält, muss einen Ersatzbaum pflanzen (lassen) oder – wenn dies nicht möglich ist – eine Ausgleichszahlung leisten. Die Zahlung bemisst sich nach dem Wert des gefällten Baumes mit einem 30-prozentigen Aufschlag. Alle Zahlungen gehen in einen Fördertopf, mit dem die Stadt Bürgern bei Baumpflege und Neupflanzungen unter die Arme greifen will. 40 000 Euro sind dafür im Haushalt eingestellt.

Reinhard Merschhaus ist froh, dass innerhalb der Ampelkoalition ein Konsens gefunden wurde und die Baumschutzsatzung damit auf den Weg gebracht werden kann. „Gerade ältere Bäume sind als Biotope für Vögel und Insekten von großem Wert. Diese Großbäume in unserer Stadt sind wertvoll und darum gilt es, sie zu erhalten. Die neue Baumschutzsatzung ist daher mehr als überfällig und notwendig.“