Masernschutzgesetz stellt Eltern vor Probleme

Das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I, S. 148ff) trat am 01.03.20220 in Kraft. Mit diesem Gesetz soll nach dem Willen des Bundes die Impfquote bei der Infektionskrankheit Masern erhöht werden. Das „Masernschutzgesetz“ ist im Wesentlichen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Ab dem 01.03.2020 besteht zunächst neben dem Lehrpersonal auch für neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, Nachweise über den Masernimpfschutz vorzulegen. An den Grundschulen erfolgt dieser Nachweis im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Da aufgrund der Coronapandemie die Schuleingangsuntersuchungen zeitlich ins Hintertreffen geraten sind und vermutlich nicht alle neuen Grundschulkinder diese bis zum Schulbeginn absolviert haben, werden die Eltern aufgefordert, den Nachweis über den Kinder- oder Hausarzt zu erbringen. Diese Nachweise kosten in der Regel 5,00€ pro Kind. Haushalte, die ein geringes Einkommen haben (ALG II/SGB XII), haben kaum Möglichkeiten, diese Kosten zu übernehmen. Auch haben die Eltern keine Schuld an der Corona bedingten Überforderung des städtischen Gesundheitsamtes.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Oberbürgermeistermit Antrag 1255/20 auf, dafür Sorge zu tragen, dass Familien die ihr Einkommen ausschließlich aus Transferleistungen beziehen, auf Antrag eine Kostenerstattung erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen schätzen die Mehrkosten für den städtischen Haushalt auf insgesamt maximal 10.000,00€ vermutlich deutlich geringer.