„Die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen wird vom Land NRW gefördert. 1,2 Millionen Euro stellt die Landesregierung dafür bis Ende 2022 zur Verfügung, wie das Kulturministerium in Düsseldorf mitteilte.“ (WA, 15.02.2020)

Vor dem Hintergrund dieser Meldung bitten die GRÜNEN im Kulturausschuss um Antwort auf folgende Fragen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden Sonntagsöffnungen von Öffentlichen Bibliotheken gefördert?
  2. Ist diese Fördermöglichkeit für Hamm interessant?
  3. Wie viele städtische Mittel müssten hinzukommen, um die Förderkriterien zu erfüllen?
  4. Wie viele städtische Mittel müssten hinzukommen, um ein sinnvolles Minimum an Sonntagsöffnung realisieren zu können?
  5. Antragsschluss ist der 31.03.2020: Wie weit ist der Stand der Diskussion bzw. Beantragung seitens der Verwaltung?