Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat der Stadt Hamm beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie eine naturnahe Gestaltung der Vorgärten gesichert oder mit Anreizsystemen begünstigt werden kann, um eine Versiegelung von Vorgärten zu verhindern (z. B. über ein kommunales Förderprogramm, Beratungsangebote parallel zu Festlegungen in neu aufzustellenden Bebauungsplänen bzw. eine Gestaltungsatzung).
Analog prüft die Verwaltung auch im Bestandsbereich von Bebauungsplänen, ob und wie begrünte Vorgärten erhalten werden können.
Die Verwaltung überprüft die Einhaltung von Gestaltungssatzungen in ehemaligen Arbeitersiedlungen, in denen die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten festgesetzt ist.
Das Prüfergebnis wird dem Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 vorgestellt.
Begründung:
In den letzten Jahren ist auch in Hamm verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch sinnvoll noch städtebaulich wünschenswert. Nicht zuletzt ist auch der Mensch betroffen: Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt wird. Stürme, Hitzesommer, Gewitter mit Starkregen, all diese Wetterkapriolen bringen uns ins Bewusstsein, dass wir unbedingt handeln müssen. Vegetationsreiche Vorgärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei, was angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender Bedeutung ist. Auch für die Artenvielfalt sind Vorgärten von Bedeutung, bieten sie doch vielen Insekten und Vögeln ein Refugium. Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aushängeschild einer Stadt.
Vorgartenflächen in Wohnbereichen werden zudem häufig für die Anlage von zusätzlichen Stellplätzen zweckentfremdet und versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als versiegelt bewertet wird. Damit kann in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad von Siedlungsflächen überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen auf privaten Flächen nach sich ziehen kann.
Daher sollten begrünte Vorgärten baurechtlich dauerhaft gesichert werden. Über die Landesbauordnung (§ 8 Abs. 1 BauO NRW) gibt es die Möglichkeit, grüngestalterische Ziele für Vorgartenflächen zu treffen. Diese Option sollte in Hamm zukünftig verbindlich genutzt werden.
Gleichzeitig sollten Anreizsysteme analog dem „Hof- und Fassadenprogramm“ entwickelt und angeboten werden. Wichtig erscheint dabei eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit, die durch Beratungsangebote begleitet wird. Auch die Auslobung von Wettbewerben ist eine Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam tätig zu werden. Kleinräumige Maßnahmen – wie die naturnahe Gestaltung von Vorgärten – dienen dazu, den Stadtraum „fit für den Klimawandel“ zu machen. Der Konzern Stadt Hamm hat selbstverständlich eine Vorbildfunktion. Auch die Gestaltung der Außenanlagen z.B. der HGB sollte entsprechend naturnah ausfallen.
Es ist an der Zeit, dass sich auch die Stadt Hamm diesem Thema widmet und nicht nur schwammige Wünsche an die Grundstückbesitzer formuliert, sondern konkrete Ideen zu entwickeln und umsetzen.