Mit Antrag 0797/18 wollen die Kolleg*innen der Großen Koalition mit einer verbindlichen Quote von 35% den sozialen Wohnungsbau stärken. Diese Quote soll allerdings nach Aussagen der CDU stadtweit gelten. Diese Vorgehensweise könnte natürlich dazu führen, dass in einigen Stadtbezirken viele und in anderen keine Sozialwohnungen entstehen. Das muss aus sozialpolitischen Gründen vermieden werden.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen eine Gleichbehandlung der Bezirke, um eine soziale Durchmischung der Bevölkerung zu fördern und zu unterstützen.
Gleichzeitig muss die HGB als einer der wichtigen Akteure in der Stadt Hamm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum die Möglichkeit gegeben werden, sich noch stärker als bisher in diesem Marktsegment zu engagieren.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen:
- Die Quoten für den sozialen Wohnungsbau werden bezirksspezifisch festgelegt
- Die Eigenkapitalquote der HGB wird erhöht, z. B. durch Verzicht auf die jährliche Gewinnabführung an die Stadt Hamm
- Die HGB-Eigenkapitalquote wird einmalig durch die Stadt um 1 Mio. € erhöht
- Auch die HGB muss bei ihren Neubaumaßnahmen eine 35%-Quote für sozialen Wohnungsbau umsetzen.